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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsgrundlagen für Leistungen, Lieferungen und Software der ONNA GmbH gegenüber Unternehmen.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der ONNA GmbH, Salierring 42, 50677 Köln („ONNA“), und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“) über Beratung, Cloud-Leistungen (Strategie, Migration, Betrieb, Optimierung), IT- und ITK-Dienstleistungen, Installationen sowie die Lieferung von Hardware und Software.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn ONNA ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Für Bestellungen im Online-Shop unter shop.onna.de gelten die dort veröffentlichten Bedingungen.

2. Angebote und Vertragsschluss

Angebote von ONNA sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind; verbindliche Angebote gelten 30 Tage. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung von ONNA in Textform, durch Unterzeichnung eines Angebots oder durch Beginn der Leistung zustande.

Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind das Angebot bzw. die Leistungsbeschreibung. Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs vereinbaren die Parteien in Textform; Mehraufwand wird nach den vereinbarten Sätzen vergütet.

3. Leistungserbringung und Mitwirkung

ONNA erbringt Dienstleistungen nach dem Stand der Technik durch qualifiziertes Personal und darf geeignete Subunternehmer einsetzen. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.

Der Kunde stellt die für die Leistung erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner und Umgebungen rechtzeitig und unentgeltlich bereit und sichert seine Daten eigenverantwortlich, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich Teil des Auftrags ist. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend; dadurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.

4. Laufende Leistungen (Managed Services)

Für laufende Leistungen wie Betrieb, Überwachung und Support gelten die im Angebot vereinbarten Leistungszeiten, Reaktionszeiten und Laufzeiten. Ist nichts vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate; der Vertrag verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5. Lieferung von Hardware und Software

Lieferungen erfolgen ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Kunden; die Gefahr geht mit Übergabe an das Versandunternehmen über. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

Für Software und Cloud-Dienste Dritter gelten ergänzend die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers, die ONNA dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung stellt.

6. Abnahme

Soweit Werkleistungen erbracht werden, nimmt der Kunde sie nach Fertigstellungsanzeige innerhalb von 14 Tagen ab. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde sie nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe wesentlicher Mängel verweigert oder die Leistung produktiv nutzt.

7. Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Aufwandsbasierte Leistungen werden nach den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen abgerechnet; Reisezeiten und Reisekosten nur, soweit vereinbart. Laufende Leistungen werden monatlich im Voraus berechnet.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von ONNA.

8. Nutzungsrechte

An individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Konzepte, Konfigurationen, Skripte, Dokumentationen) erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Zwecke. Allgemeines Know-how und wiederverwendbare Werkzeuge von ONNA bleiben davon unberührt.

9. Mängelansprüche

Bei Mängeln leistet ONNA nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Neulieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder zurücktreten. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Ablieferung bzw. Abnahme; dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist sowie für Schadensersatzansprüche nach Ziffer 10.

Für Hardware gelten ergänzend die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Offensichtliche Mängel und Transportschäden sind unverzüglich nach Erhalt in Textform anzuzeigen (§ 377 HGB).

10. Haftung

ONNA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten haftet ONNA nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich.

Verarbeitet ONNA im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der diesen Bedingungen vorgeht.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Köln; ONNA ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: 24. September 2026